Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026 · Gültig für alle ab diesem Datum geschlossenen Verträge
Ausschließlich für gewerbliche Kunden (B2B). Diese AGB gelten für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften, Gewerbekunden und SHK-Fachbetriebe. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher (§§ 312 ff. BGB) besteht nicht, da sich Friedrich & Weiß ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richtet.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Friedrich & Weiß Gebäudedienste GbR (nachfolgend „Auftragnehmer") gelten für alle Verträge über Gebäudereinigung, technischen Hausmeisterservice, Außenanlagenpflege, Winterdienst sowie SHK-Dienstleistungen als Nachunternehmer.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder digitale Auftragserteilung des Auftraggebers und die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
Vor jedem neuen Dauerpflegevertrag führt der Auftragnehmer auf Wunsch eine kostenlose Erstbegehung durch. Das schriftliche Angebot folgt innerhalb von 48 Stunden nach der Begehung.
§ 3 Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Art, Umfang und Häufigkeit der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, sofern dies im Angebot nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Alle Einsätze werden digital protokolliert. Protokolle sind auf Anfrage des Auftraggebers zugänglich zu machen.
§ 4 Stundensätze & Preise
Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, gelten folgende Stundensätze (netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer):
- Gebäudereinigung: 50,00 € / Stunde
- Technischer Hausmeisterservice: 65,00 € / Stunde
- Außenanlagenpflege: 65,00 € / Stunde
- Winterdienst: 65,00 € / Stunde
- SHK-Montage (als Nachunternehmer): 65,00 € / Stunde
- SHK-Kundendienst (als Nachunternehmer): 75,00 € / Stunde
Fahrzeit, Parkgebühren und erforderliche Materialien werden gesondert abgerechnet, sofern nicht pauschal vereinbart. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
§ 5 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto (ohne Abzug) zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).
Bei Dauerpflegeverträgen erfolgt die Abrechnung monatlich zum Monatsende. Eine Vorauszahlung kann für Winterdienst vereinbart werden.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer der notwendige Zugang zu den zu betreuenden Objekten und Anlagen gewährt wird. Erforderliche Schlüssel, Zugangscodes oder Zutrittsberechtigungen sind rechtzeitig zu übergeben.
Sicherheitsrelevante Informationen über das Objekt (Gefahrenstellen, besondere Anforderungen) sind dem Auftragnehmer vor Leistungsbeginn mitzuteilen.
§ 7 Haftung & Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss vorhersehbar waren und die ein typisches Risiko der vertragsgegenständlichen Dienstleistung darstellen. Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
§ 8 Handwerksrechtlicher Hinweis
Friedrich & Weiß Gebäudedienste GbR ist derzeit nicht in die Handwerksrolle Installateur- und Heizungsbauerhandwerk eingetragen. SHK-Tätigkeiten (Sanitär, Heizung, Klimatechnik) werden daher ausschließlich als Nachunternehmer für konzessionierte Fachbetriebe erbracht. Konzession, Abnahme und Gewährleistung gegenüber dem Endkunden verbleiben beim beauftragenden Fachbetrieb. Dies ist im jeweiligen Nachunternehmervertrag ausdrücklich zu vereinbaren.
§ 9 Vertraulichkeit & Loyalitätspflicht (SHK-Partner)
Bei der Tätigkeit als Nachunternehmer für SHK-Fachbetriebe verpflichtet sich der Auftragnehmer zur strikten Vertraulichkeit. Insbesondere:
- Kein Direktkontakt mit Endkunden des beauftragenden Fachbetriebs ohne ausdrückliche Zustimmung
- Keine Abwerbung von Endkunden des beauftragenden Fachbetriebs — weder während noch nach Beendigung der Zusammenarbeit
- Auftreten ausschließlich im Namen des beauftragenden Fachbetriebs
- Geschäftsgeheimnisse des beauftragenden Fachbetriebs werden nicht an Dritte weitergegeben
Diese Verpflichtungen können auf Wunsch des Auftraggebers zusätzlich in einer separaten Vertraulichkeitsvereinbarung schriftlich fixiert werden.
§ 10 Kündigung
Dauerpflegeverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag keine abweichende Frist vereinbart ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Verstößen gegen die vertraglich vereinbarten Pflichten, die trotz schriftlicher Abmahnung nicht abgestellt werden.
§ 11 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — Germersheim.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.